„Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Werten der Mikrobiologischen Anforderung entspricht.“
Nach dieser Anforderung des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. installieren wir Ihre Trinkwasseranlage sowie Abwasser- und Gasanlage ordnungsgemäß.